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Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Fracht- und Transportrecht biete ich Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung. Praxisnah und durch langjährige Erfahrung erzielt meine Kanzlei optimale Resultate, auch bei komplexen Problemstellungen:
Der Fachbereich des Straßenverkehrsrechts umfasst die Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des Verkehrszivilrechts, des Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts sowie des Verkehrsverwaltungsrechts. Ich setze zivilrechtliche Ansprüche und Leistungen durch, stelle Anträge, führe Verfahren. Auch die bundesweite gerichtliche Vertretung vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zählt zu meinen Leistungen. Ich berate und vertreten Sie bei folgenden Angelegenheiten:
Das Arbeitsrecht umfasst Deutsches Recht, Kündigungen, Abmahnungen, Zeugnisse, Abfindungen, Aufhebungsverträge, Vertragsgestaltung und kollektives Arbeitsrecht. Ich betreue mit langjähriger Erfahrung Unternehmen sowie Angestellte in arbeitsrechtlichen Fragen. Die umfassende Kompetenz ermöglicht es mir, anstehende Fragen schnell und zuverlässig zu beantworten und Lösungswege zu schaffen. In folgenden Gebieten beraten und vertrete ich Sie gerne:
Ich betreue Sie kompetent und zuverlässig in sämtlichen Schadensfällen, bereits bei der außergerichtlichen Abwicklung von Personen- oder Sachschäden. Unser Leistungsspektrum reicht von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Verkehrsunfällen über z.B. Warenschäden aus dem gewerblichen Bereich bis hin zu Privathaftpflichtschäden.Sollte keine außergerichtliche Einigung erzielt werden, vertrete ich Sie als Geschädigten, Schädiger oder Versicherer vor Gericht und unterstütze Sie ebenfalls bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche bzw. der Durchsetzung von berechtigten Ersatzansprüchen.
Wir sind für Sie da:
Die Ausarbeitung und Durchsicht eines Vertrages im Vorfeld des Vertragsschlusses sind von besonderer Bedeutung, um mögliche Risiken abschätzen zu können. Verträge über Waren oder Dienstleistungen bedeuten für Unternehmen eine oft langfristige Bindung und die Verpflichtung, dem vertraglich Geschuldeten auch nachzukommen. Aber auch private Verträge betreffen Rechte und Pflichten, besonders aus Kauf-, Werk- oder Dienstverträgen. Ich bearbeite und vertrete Ihr Mandat im Vertragsrecht und setze Ihre Ansprüche durch bzw. wehre vermeintliche Ansprüche ab:
Meine Kanzlei ist für Sie im gesamten Mietrecht tätig. Dieses umfasst die Wohnraummiete als auch die Geschäftsraummiete. Im Wohnraum stehen dem Mieter viele gesetzliche Schutzvorschriften zur Seite, die ihn im Schadensfall absichern und unterstützen - anders als im Gewerbemietrecht. Trotz aller Unterschiede sind die Probleme oft die gleichen. Bereits vor Abschluss eines Mietvertrags kann ich Ihnen nachteilige Passagen des Vertrags aufzeigen.
Ich berate und vertrete Mieter und Vermieter bei dem privaten und gewerblichen Mietrecht:
Unterschiedliche Rechtssysteme, weite Entfernungen und fremde Sprachen erschweren den Einzug von internationalen Forderungen. Als Kanzlei mit der Spezialisierung auf das Forderungsmanagement mache ich Ihre Forderung auch über die Landesgrenzen hinweg geltend. Unsere Tätigkeiten umfassen dabei alle Schritte vom Mahnschreiben über das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung unter Anwendung aller notwendigen Zwangsmaßnahmen.
In einem der dynamischsten Rechtsgebiete bin ich auch im Lebensmittelrecht für Sie tätig. Eine Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen, Regelungen und Vorschriften lassen den Gesetzgeber auf deutscher wie auch europäischer Ebene für umfassenden Verbraucherschutz bürgen. Unternehmen stellen sich besondere Herausforderungen in den Bereichen der Nahrungsergänzungsmittel, Diätika, Functional Food & Co.
Ich berate Sie und stehe Ihnen u.a. in den folgenden Bereichen zur Seite: